II. Die ersten urkundlichen Erwähnungen Petschows

Urkundlich wird Petschow zum ersten Mal in einer Urkunde unseres Pfarrarchivs erwähnt, die aus dem Jahr 1334 stammt, aber in ihrem Text in getreuer wörtlicher Wiedergabe eine Urkunde aus dem Jahr 1281 wiedergibt, an derer Zuverlässigkeit daher nicht zu zweifeln ist. Diese Urkunde ist am 17.März 1281 in Rostock vom Fürsten Waldemar von Rostock (regierte 1278 - 1282 +) dem Sohn und Nachfolger Heinrich Borwin III. ausgestellt worden. Fürst Waldemar beurkundet darin, daß er "nach reiflicher Überlegung und freien Willen den Bürgern und Bauern, die ständige Einwohner des Dorfes Petzekow sind, die ganze Feldmark und die Äcker, die an dies Dorf grenzen, verkauft habe "zu freien gemeinsamen Besitz, sofern sie ihre pflichtgemäßen Abgaben pünktlich leisten". Zwar wird die Kirche in dieser Urkunde mit keinem Wort erwähnt, aber da der Fürst die gesamte Feldmark "verkauft", so ist das Dorf ursprünglich sein Besitz gewesen, und es kann daher keinen Zweifel unterliegen, daß auch die Kirche dieses Dorfes, wie wir das schon annahmen, vom Fürsten errichtetworden ist. Die deutschen Bewohner von Petschow, damals schon seit 50 - 60 Jahren dort angesiedelt, waren ursprünglich wohl nur als Pächter des fürstlichen Landes eingesetzt worden. Der Fürst hält es aber jetzt, nachdem sie sich hier eingearbeitet haben "nach reiflicher Überlegung" für richtig, ihnen den Grund und Boden zu verkaufen und wie ausdrücklich bezeugt wird, "zu freiem Eigentum zu überlassen". Dieses freie Eigentum aber soll ein "gemeinsames" sein. Darin bestätigen sich die damaligen Verhältnisse. Die Bauern wurden in der Kolonisationszeit meist freie Bauern, die dem Fürsten wohl wie auch hier erwähnt, zu bestimmten Abgaben verpflichtet waren, im übrigen aber in der Nutzung ihrer Äcker ganz frei dastehen. Der hier betonte "gemeinsame" Besitz aber spricht dafür, daß die Bewohnerschaft des Dorfes eine geschlossene Gemeinschaft war, welche die einzelnen Landstücke unter sich nach Belieben zu Bearbeitung verteilen konnte. Auffallend ist noch, daß hier, und zwar 2 mal, in der Urkunde ausdrücklich "Bürger und Bauern" (lateinisch cives et coloni) von Petschow genannt werden. Das sieht fast so aus als ob in Petschow damals nicht nur Bauern, sondern auch Handwerker und Kaufleute angesetzt waren, daß also vom Fürsten vielleicht die Entwicklung des stattlichen Kirchdorfes am großen See zu einer Stadt geplant war. Mag Petschow damals vielleicht auch ein größerer Ort, ein Flecken oder Städtchen gewesen sein, so verkümmerte dieser Ansatz doch in späterer Zeit. Die nähe der großen Handelsstadt Rostock war wohl auch der Entwicklung eines größeren Handelsplatzes an dieser Stelle nicht günstig. So hat sich Petschow nicht zu einer rechten Stadt entwickeln können, sondern tritt uns in späterer Zeit immer nur als Baauerndorf entgegen,das aber zunächst ein freies Bauerndorf war und nur dem Fürsten unterstand.
Die nächste Urkunde, die Petschow nennt, befindet sich nicht in Petschow, sondern wird im Mecklenburgischem Urkundenbuch (Band VII Nr. 4857) genannt und stammt aus dem Jahre 1327. Das Land Rostock war damals nach dem Tode des letzten schwachen Rostocker Fürsten, Waldemars Sohn Nikolaus des Kindes (+ 1314) , unter dem zeitweilig sogar die Dänen im Lande hausten, wenn die bei Wismar residierende Hauptlinie des Mecklenburger Fürstenhauses gefallen.
Der damals regierende, sehr tüchtige Mecklenburgische Fürst Heinrich der Löwe beherrschte also seit 1314 auch das Land Rostock, und muß ein gewisses Interesse für dieses neu erworbene Land gehabt haben, denn im Jahre 1327 unternahm er eine Reise dorthin und hat dabei auch Petschow besucht und sich wohl des Aufblühens dieses Ortes erfreut, denn am 13.August datiert ist "Petzekow, am Tage Hippolits, das heißt 13.August 1327" Bezug auf Petschow hat der Inhalt der Urkunde leider nicht.
Unter dem Nachfolger des 1329 verstorbenen Heinrich des Löwen, seinem Sohne Albrecht, ist die nächste Petschow betreffende Urkunde ausgestellt. Dieser Fürst war 1317 geboren, kam mit 12 Jahren zur Regierung, und stellte diese Urkunde am 14.Februar 1334 in Wismar aus, zu einem Zeitpunkte also wo er noch nicht 17 Jahre alt, also wohl noch unmündig war, so daß zu vermuten steht, daß er persönlich damit wenig zu tun hat, sondern daß irgend welche, leider nicht feststellbaren Persönlichkeiten in der vormunschaftlichen Regierung ihre Ausstellung veranlaßten. Es ist dies die schon genannte Urkunde von 1334, die die ältere Urkunde Waldemars vom Jahre 1281 in vollen Wortlaut wiedergibt und in vollem Umfang von neuem bestätigt.
"Es ist unserer Wille" heißt es darin, "diesen Brief zu erneuern, so ratifizieren und bestätigen wir den anwesenden alles oben darin ausgesprochene". Als anwesende Zeugen werden darin mehrere Ritter, die mit Petschow offenbar nichts zu tun haben und der Recktor der Kirche zu Warnemünde, Gottschalk, genannt Wir ersehen aus dieser, in Petschow erhaltenen Urkunde, daß Petschow damals, 1334, jedenfalls noch ein freies Fürstliches Bauerndorf war, aber die ausdrückliche Erneuerung der in der Urkunde von 1281 ausgesprochenen freien Rechte Petschower sieht darnach aus , als ob diese Rechte damals angefochten waren. Dies führt auf die Vermutung, daß die umwohnenden Ritter damals schon bestrebt waren, das Bauerndorf unter ihre Herrschaft zu bringen, und die ausdrückliche Erneuerung der Petschower Freiheitsrechte die Petschower hiergegen schützen sollte.