VI. Die letzten Stiftungen für die Vikarie

War in jener Zeit so, daß die Vikarienpriester, die den Dienst an den Vikarien, an den Nebenaltären größerer Kirchen, versahen, meist ein sehr schwaches Gehalt dafür bezogen. In den größeren Städten, wie in Rostock, wo es viele gab, suchten sie meist gleichzeitig mehrere Vikariatsanstellungen zu erhalten. Trotzdem galten die Vikare als das "Proletariat" der damaligen katholischen Geistlichkeit, die im Gegensatz zu den meist glänzend dotierten Bischöfen, Domherren und Kirchenherren ein Jammerdasein führten. In einem Dorf, wie Petschow,war für den Vikaren am Hl. Leichnamsaltar eine zweite derartige Anstellung natürlich nicht recht zu haben, und seine Einkünfte mögen daher, trotzdem der Stifter Gottschalk Preen 1366 noch die 9 Morgen aus Pankelow zur Sicherung seiner Einkünfte gestiftet hatte, auch noch nach 100 Jahren recht mangelhaft gewesen sein. Das empfanden auch die Stifter der Vikarie, die Bandelstorfer Preens wohl, denn sie entschlossen sich 1440 zu einer bedeutenden Aufbesserung seiner Existenz, indem sie ein besonderes Wohnhaus für ihn stifteten. Das Dokument hierüber ist im Petschower Pfarrarchiv erhalten, und lautet in hochdeutscher Übersetzung - das Original ist in altertümlichem Platt geschrieben - wörtlich so "Zu wissen sei, daß im Jahr unseres Herrn 1440, die ehrbare Frau Tilse Preen, Laurentius Preens nachgelassene Witwe, wohnhaft zu Petschow, persönlich in Rostock im Hause des Archidiakonus Jo ( hann ) Meynesti, in seiner Gegenwart um ihrer Seelen Seligkeit und ihrer Vorfahren, wohl überlegt, und mit Einwilligung ihrer Söhne, der Brüder Heinrich, Gottschalk und Otto Preen, und auch ihrer Töchter, der Klosterfrau Gese, Gese Thulendorf und Hüme Bülow als Testament unwiderruflich (erkläre)" Sie vermachte der Vikarie, die in der Kirche zu Petschow besteht, wo die Belehnung Jo (hann) Taus den Kindern des Laurentius Preen zusteht, sofort nach ihrem Tode das Haus, darin sie wohnte, mitsamt dem Hof und allem, was dazu gehört, wie es in seinen Grenzen liegt, dazu die 2 besten Kühe, 8 Schafe, 4 Schweine, ein hohes Bett mit aller Zubehör, 4 Kissen, 2 Laken und eine Decke ferner alle Hühner und Gänse, die da sind wenn sie stirbt, Tische, Bänke Stühle und sonstigen Hausrat. Diese genannten Güter soll der Vikarius nach ihrem Tode haben, und zu seiner Amtszeit so gebrauchen, daß er wenn er stirbt, diese Güter und die Wirtschaft seinen Nachfolgern zur Stelle lassen kann, die nach ihm kommen und dort leben, damit sie ewig bei der Vikarie bleiben sollen, wie es verschrieben ist .
Diese sehr großzügige Stiftung vermachte also dem Vikaren zu Petschow, der bisher wohl beim Pfarrherrn oder einen Bauern sein Unterkommen suchen mußte, ein vollständig eingerichtetes Wohnhaus mit Hof und Garten und einem ausreichenden Viehbestand, so daß seine Lebenshaltung sich dadurch bedeutend verbesserte. Wann die wohltätige Witwe Tilse Preen starb, so daß der Vikar tatsächlich in den Besitz all dieser Herrlichkeiten gelangte, wissen wir freilich nicht, aber da sie mit ihren 6 hier genannten erwachsenen Kindern gewiß schon einen hochbetagte Witwe war, wird es nicht lange darauf geschehen sein.
Das den Vikaren vermachte Haus lag am Südende des Dorfes, nahe der Kirche, und ist nachher tatsächlich vom Vikaren bewohnt worden, da es später wiederholt unter der Bezeichnung "Vikarienkaten" genannt wird. Zu evangelischer Zeit , als die Vikarie einging, wurde es - wie wir sehen werden - als Witwenhaus für die Witwe des Pfarrers benutzt, im 18.Jahrhundert ( 1765 ) einmal neu erbaut, aber schließlich 1857 an das damalige Gut Petschow verkauft, das darin Wohnungen für Tagelöhnerwitwen einrichtete. Dort steht dieser Nachfolger des 1440 gestifteten Vikarienkatens noch heute und wird, wohl in Erinnerung an die alten Frauen, die früher dort lebten,im Dorf meist "das Kloster" genannt.
Wer aber war die wohltätige Stifterin "Tilse Preen". Ihr damals schon verstorbener Mann Laurentius Preen hat zweifellos zu Bandelstorfer Linie der Familie gehört, denn der alte Bandelstorfer Gottschalk, wohl der Großvater von Laurentius, hatte ja 100 Jahre früher die Vikarie gestiftet, und damit zweifellos auch das Recht erworben, den Vikaren, für den er ja sorgte , einzusetzen, ihn nach damaligen Sprachgebrauch zu "belehnen". Ein Laurenz Preen auf Bandelstorf kommt auch 1424 in einer Schuldurkunde des Pfarrachivs vor. Und da in dieser Urkunde ausdrücklich gesagt wird, daß die Belehnung (plattdeutsch "Lehnware") der Vikarie jetzt den Kindern des Laurentius Preen zusteht, kann es kein Zweifel unterliegen, daß diese zur Nachkommenschaft des alten Gottschalk Preen auf Bandelstorp gehören. dieser Familie häufigen Seitenvererbungen, Verpfändungen und Täuschen ihre Wohnsitze später zum Teil auch auf anderen Gütern gehabt haben, übten aber zweifellos ihr Recht der Besetzung dieser Vikarie weiter aus. Sie hatten damit, wie man später ausdrückte, an der Petschower Vikarie das Patronatsrecht und waren deren Patrone, die wohl auch den 1440 amtierenden Johann Tau eingesetzt hatten. Und noch ein weiterer Punkt interessiert an diese Testament. Es fällt auf, daß die Witwe Tilse Preen ihren Wohnsitz in Petschow hatte, während - wie früher schon erwähnt wurde - die Familie Preen in Petschow niemals irgendwelche grundherrlichen Rechte ausgeübt hat. Dabei scheint das Wohnhaus der Tilse Preen ja nur ein bescheidenes Häusjen, keine Ritterburg gewesen zu sein, denn eine solche hätte sie bestimmt den Vikaren nicht vermacht. Man sieht sich da zur Annahme gezwungen, daß die Kinder der Witwe für sie diesen bescheidenen Witwensitz gekauft hatten, damit sie ganz in der Nähe der Kirche, für die sie zweifellos großes Interesse gehabt hat, leben konnte, und damit wohl auch in der Nähe des Grabes ihres Mannes, wo wohl auch sie ihre letzte Ruhe finden wollte.
Dabei fällt es auf, daß eine ihrer Töchter ja Gese Thulendorf hieß, also mit einem Thulendorf vermählt war, wahrscheinlich mit dem damaligen Besitzer von Lüsewitz , den in mehreren Urkunden (1451 und 1452) genannten Heydenreich Thulendorf auf Lüsewitz , der damals wohl auch schon Grundherr von Petschow war. Das Entgegenkommen dieses Schwiegersohnes mag die Errichtung dieses Witwensitzes für die alte Tilse Preen in Petschow ermöglicht haben. Vielleicht hatte er als Grundherr auch den Grund und Boden dazu geschenkt, während die Söhne für die Errichtung des Hauses Sorge trugen. Hierüber haben sich leider keine Dokumente erhalten. Aber Haus und Grundstück müssen ihr als Eigentum gehört haben, da sie sie sonst nicht der Vikarie hätte vermachen können.Doch holte sie hierzu , wie das Testament ja hervorhebt, die ausdrückliche Einwilligung ihrer 6 Erwachsener Kinder ein, von denen ja die Söhne als Patrone der Vikarie (Inhaber dieser "Lehnware") auch für die Aufbesserung des Gehaltes ihres Vikaren interessiert gewesen sein müssen.
Und noch eine andere Stiftung der Preens für die Vikarie ist 30 Jahre später gemacht worden, deren Stiftungsurkunde zusammen mit der bischöflichen Bestätigung sich im Pfarrarchiv in besonders gut erhaltenem Zustande, sogar mit dem dar anhängenden Siegel, erhalten hat leider aber inhaltlich manche Unklarheiten aufweist. Als Stifter nennen sich gleich am Anfang : "Wi Hinrik, Kurd Laurens Otten Hinrik, Clawes geheten de Preene". Es sind also 6 Preens, die diese Stiftung vollziehen, die gewiß nicht alle Brüder sondern wohl auch Vettern oder Oheime und Neffen sind, aber leider ist nichts über ihr Verwandtschaftsverhältnis und auch nichts über die Höfe, auf denen sie sitzen gesagt, so daß sich nichts sicheres darüber sagen läßt, welche Zweige der damals weit verbreiteten Familie Preen an dieser Stiftung beteiligt sind.
Hinrich und Otto könnten die Söhne der Tilse Preen von 1440 sein, die dem Bandelstorfer Hause entstammen, aber der dritte dort genannte Bruder Gottschalk fehlt, er wird 1439 in einer Urkunde genannt, könnte aber 1470 schon tot gewesen sein. Ein Curd Preen wird 1451 und 1455 zu Gubkow genannt. Ein Laurentius Preen wird laut einer Urkunde unseres Pfarrarchivs 1460 Vikar in Laage, ein Claus Preen wird 1451 auf Wehnendorf genannt. In den Jahren 1439 - 81 erscheint in unsren Urkunden wiederholt ein Hinrich Preen, der Bürger zu Rostock ist zugleich aber den Hof Wehnendorf besitzt, und ein anderer Hinrich Preen besitzt 1451 Spotendorf, während 1485 wieder ein Otto Preen auf Gubkow auftritt. Da wir aber von kaum einem dieser Preens mit Sicherheit feststellen können, wie lange sie gelebt haben, so können wir leider auch nicht mit Sicherheit feststellen, Besitzer welcher Güter die 6 Vettern Preens von 1470 waren, und auch nicht ob das alle damals lebenden Preens waren. Das scheint fast wahrscheinlich, wenigstens fühlten sich diese 6 Preens, unter denen vielleicht durch Zufall einige der damals lebenden Vettern fehlten, als Vertreter der ganzen Familie, denn bei der Zuwendung der neuen Stiftung an den Vikarienpriester, wird ausdrücklich betont, dieser Priester soll "nach willen der Prenen" vom Kirchherren gewählt werden. Damit erscheinen nicht nur die Bandelstorfer Preens, wie 1440, sondern "die Preene" d.h. Vertreter der gesamten Familie als Patrone der Vikarie. Da sie alle hierfür stifteten, beanspruchen alle Preens hier also ein Recht am Patronat, das man ihnen offenbar auch zugestand, obgleich in der Bestätigungsurkunde des Bischofs merkwürdiger Weise das Patronat der Preens an der Vikarie nicht ausdrücklich erwähnt wird, sondern nur gesagt, ein dazu geeigneter Priester soll "durch den Pfarrherrn der Pfarrkirche zu Petschow eingesetzt werden". Das "nach dem willen der Prene" wird darin nicht wiederholt. Die Stiftung besteht in 30 Mark jährlicher Einkünfte für den Vikaren, die aus 9 den Preens gehörigen Bauernstellen gezahlt werden sollen, 2 dieser Bauern liegen in Sieden - Gubkow, dem bei Gubkow liegenden Bauerndorf, 1 ("Katenerbe genannt") in Hohen - Gubkow, 3 in Sclage und 2 in Dummerstorf. Beim ersten zahlungspflichtigen Bauern, Heinrich Schenk, der 8 Mark zahlen soll, wird sein Dorf leider nicht genannt. Da er aber, wie ausdrücklich erwähnt wird, auch die 9 der Vikarie (1366) gestifteten Morgen Landes in Pankelow in Pacht hat, so ist anzunehmen, daß er in Bandelstorf oder Dummerstorf, die ja beide Pankelow benachbart sind, lebt. Es fällt auf, daß hierbei keine Bauern in Kockendorf, Niekrenz und Vitow genannt werden, da wir aus anderen Quellen wissen, daß besonders die Wehnendorfer und Gubkower Preens dort auch Bauernbesitz hatten, aber da die Bauern, die den einzelnen Rittern untertänig waren, weit verstreut in den verschiedensten Dörfern lagen, so ist es natürlich auch möglich, ja nach dem oberen Wortlaut der Stiftung wahrscheinlich, daß alle Preens dazu beigetragen hatten. Noch ein anderer Punkt im Wortlaut der Stiftung ist merkwürdig : darin kommen die Ausdrücke "Vikar" und "Vikarie" nämlich überhaupt nicht vor, die ja 1366 und 1440 gebraucht werden, und auch der Hl. Leichnamsaltar, an der die Vikarie gebunden war, wird nicht ausdrücklich genannt.
Aber es heißt : "diese Seelenmessenstiftung .... soll einem ehrlichen Mann, der Priester ist , zur Nahrung dienen Dieser Priester , der nach dem Willen der Preens vom Kirchenherrn gewählt wird, soll ...". Damit ist deutlich gesagt, daß dieser Priester nicht der Hauptpriester selbst , sondern ein von diesem, dem "Kirchenherren" eingesetzter Unterpriester ist, der speziell die in dieser Stiftung genannten Funktionen ausüben soll, das aber war damals die Stellung eines Vikaren. Auch der Bestätigungsbrief des Bischofs sagt "Es soll für diese Stiftungen ein geeigneter Priester durch den Pfarrherrn der Petschower Kirche eingesetzt werden". Ziemlich übereinstimmend werden die Pflichten dieses Priesters beschrieben, wobei die bischöfliche Bestätigung noch bemerkt, "daß der Messedienst in unserer Pfarrkirche zu Petschow in besserer Ordnung durchgeführt werden möchte". Daraus gewinnt man den Eindruck , daß die Pflichten eines Vikars an der ja damals schon vor über hundert Jahren gestifteten Vikarie in Unordnung geraten war oder strittig waren, daß er sich vielleicht geweigert hatte, manche ihm vom Kirchenherren zugemuteten Aufgaben zu vollziehen, und daß seine Pflichten daher anläßlich der neuen Stiftung neu geregelt werden. Diese Pflichten sind: Er muß 3 mal in der Woche Messe lesen. 1. am Sonntag während der Hochmesse, das waren sogenannte "Stillmessen", die in den meisten Kirchen während der Hauptmesse am Hauptaltar ("Hochmessse" ) an den Nebenaltären halblaut gemurmelt wurden. Diese ausdrückliche Bemerkung zeigt deutlich, daß der, Ort, an dem dieser Priester Messe lesen sollte, ein anderer als der Hochaltar war, also ein Nebenaltar. 2. Am Montag "eine Messe für unser ganzes Geschlecht und alle Christenseelen". Dies war eine ausgesprochenen Seelmessenstiftung " Almisse". Man meinte ja in katholischer Zeit, daß viele Seelen im Fegefeuer schmachteten, und daß ihre Qual dort abgekürzt würde, wenn man für sie "Seelenmessen" lesen lies. So wollten die Preens auch zweifellos durch diese Seelenmesse für ihre Seelen und die Seelen ihrer Vorfahren sorgen, für ihr ganzes Geschlecht, und es ist sehr möglich, daß gerade diese Messe der Hauptzweck der neuen Stiftung war, daß gerade darum die Vertreter der ganzen Familie Preen sich damals zusammenfanden, um damit für das Seelenheil der Vorfahren und der ganzen Familie zu sorgen. Vielleicht wurde diese Montagsmesse damals neu zu den Pflichten des Vikaren hinzugefügt. In der bischöflichen Bestätigung wird diese Montagsmesse wohl genannt und bestätigt, aber nur kurz "Messe für die Verstorbenen" genannt.
Es scheint, daß das Preensche Familieninteresse an der Sache dem Bischof nicht so sehr am Herzen lag, da er es in seiner Bestätigung sowohl die Patronatsfrage, als die offenbare Neustiftung der Familienmesse überging. 3. Am Donnerstage eine Messe zu Ehren des Hl. Leichnams. Da an den Nebenaltären immer besondere Messen für den Heiligen oder für das besondere Glaubensmysterium, dem dieser Altar geweiht war, abgehalten wurden, so wird es durch die Namhaftmachung dieser Fronleichnamsmesse eindeutig klar angedeutet, daß der Altar, an dem diese Messen abgehalten wurden, ein Fronleichnamsaltar war. Da der Donnerstag nach Trinitatis der Fronleichnamstag war, so wurden die Hauptwochenmessen an den Altären des Hl. Leichnams auch sowieso immer am Donnerstage abgehalten. 4. Derselbe Priester soll am Donnerstag um 4 das "Stationsgebet" (d.h. die Vesper) singen, "den Leichnam des Herrn mit brennenden Wachskerzen aus dem Sakramentshaus zum Hochaltar" tragen, den Kanticum "Melchisedex rex Salom" absingen und mit dem Gesang des Versikel und der Kollekte vom Leichnam Christi beschließen. Diese hier genau beschriebene Feier des Abendgottesdienstes am Donnerstag, dem Fronleichnamstage, ist hier in der Form wiedergegeben, wie die bischöfliche Bestätigung sie beschreibt, in der Stiftungsurkunde der Preens ist das viel kürzer und summarischer angegeben. Die ausdrückliche Nennung des "Hochaltars", zu dem an diesem Tage der "Leichnam des Herrn" d.h. das in der Messe geweihte Brot getragen werden soll, zeigt zudem deutlich, daß dieser "Hoch - Altar" eben ein anderer Altar war, als der, an dem vorher die Messe gefeiert war, der "Leichnam des Herrn "sollte offenbar dadurch besonders geehrt werden, daß man ihn an seinem Gedächnistage am Hochaltar niederlegte. So zeigt uns diese genaue Untersuchung der angegebenen Gottesdienste, daß sich damals, wie wir es schon 1398 angedeutet fanden, ein Hl. Leichnams - Altar in unserer Kirche gestanden hat, der von einem besonderen Priester, dem Vikaren, bedient wurde. Dieser besondere Hl. Leichnamsaltar und der an ihm gestiftete Dienst, der am Donnerstag wohl schon früher ähnlich gefeiert wurde, war "die Vikari". Wie aber diese Dinge in den hinterlassenen Dokumenten auch erscheinen mögen, so muß man es bedauern, daß vieles darin nur etwas unklar angedeutet wird, was den Zeitgenossen, die in diesen Dingen lebten und webten, selbstverständlich war und darum nur kurz angedeutet ist, was wir heute uns mühsam zusammenreimen müssen. Daß es sich bei dieser Stiftung um eine Stiftung für denselben Vikarienaltar handelt, der um 1340 begründet und 1366 mit dem in Pankelow gekauften 9 Morgen Landes dotiert wurde, geht eindeutig auch daraus hervor, daß in der Stiftungsurkunde der Preens auf diese 9 Morgen hingewiesen wird "Dabei liegen 9 Morgen Acker auf dem Pankelower Felde, den die Stoislofs vor alten Zeiten dazu gegeben haben, was jetzt die jungen Claus und Jochim (Stoislefs) mitbesigelt haben". Der Zweck der jetzigen Stiftung besteht offenbar darin, daß die alte Fronleichnamsvikarie jetzt mit einer Seelenmessenstiftung für alle Preens verbunden wurde, und daß die ganze Familie Preen deswegen, wie angeführt, jetzt das Patronat über die so erweiterte Stiftung übernahm. Eine besondere Rolle scheint hierbei der Priester Nikolaus Preen, vielleicht ein Angehöriger derselben Familie, gespielt zu haben. Da dieser in einer Urkunde von 1472 als Bruder des Ratsherrn zu Ribnitz, Hans Pren, genannt wird, ist seine Zugehörigkeit zu den Bandelstorfer Preens freilich zweifelhaft.
Er soll nach dem Wortlaut der Stiftung die 30 Mark, die von den Bauern einzukassieren sind "Zeit seines Lebens verwalten" und wird dabei "Priester im Stifte Schwerin" genannt. Anderseits heiß es vorher "Diese Almisse soll der Kirchherr, der zur Zeit zu Petschow im Stift Schwerin ist, verwalten" und dieser soll auch die Vikaren nach dem Willen der Preens einsetzen. Noch mehr tritt der Priester Nikolaus Preen in der Bestätigung des Bischofs hervor. Er hat im Namen der Ritter Preen den Bischof "um Bestätigung dessen gebeten, wie diese Einkünfte verwandt werden sollen". Die Einkünfte sollen auch hiernach "durch den Pfarrherrn der Petschower Pfarrkirche gehoben" und zur Verwaltung dieser Stiftung angenommene Priester von ihm eingesetzt werden. Aber es fällt doch auf, daß es nachher heißt "Die Verwaltung dieser Stiftung möchten wir.... Herrn Nikolaus Preen selbst für die Zeit seines Lebens rechtskräftig einräumen und über tragen, wenn er aber im Herrn entschlafen ist, einen ehrbaren Manne, dem derzeitigen Pfarrherrn der Pfarrkirche zu Petschow". Nachher wird noch einmal gesagt "Das Recht der Verwaltung und Einsetzung eines geeigneten Priesters für die Stiftungen verleihen wir aus besonderer Gnade dem genannten Herrn Nikolaus Preen und nach seinem Tode dem Pfarrherrn zu Petschow". In anderen Quellen dieser Zeit wird nun ein Priester Nikolaus Preen genannt, der Vikar an der Pfarrkirche in Rostock war, und das ist wohl der selbe der in unserer Urkunde vorkommt. Bei der Abfassung der Stiftungsurkunde, zu der sich die Preens in Rostock versammelten, denn sie ist vom 10 Dezember 1469 in Rostock datiert, scheint er zugegen gewesen zu sein und hat sie wohl selbst abgefaßt und niedergeschrieben. Gleich nach Weihnachten ist er aber, um die Bestätigung zu erreichen, nach Bützow gereist, wo der Bischof Werner (reg. 1457 - 1473) wohl die Festzeit auf seinem dortigen Residenzschloß verbrachte. Hier hat er auch dann, nach dem Wortlaut des Bestätigungsschreibens, dem Bischof die Sache Persönlich vorgetragen und hier in Bützow ist die feierliche Bestätigungsurkunde dann am 1. Januar 1470 aufgesetzt und untersiegelt worden. Der selbe Nikolaus Preen hat freilich 2 Jahre darauf die Gunst seines Bischofs verloren,denn er wurde am St. Thomastag (April) 1472 wegen Hetzereien gegen den Bischof abgesetzt und eingekerkert und nachher nur gegen "Urfehde" entlassen.
Endlich vermachte auch der Wehnendorfer Preen in seinem Testament vom 29. Januar 1481 der "Preenschen Vikarie" 50 Mark "zur Vermehrung ihrer Rente". So waren die Preens beständig darauf bedacht, die Einkünfte der Vikarie zu Vermehren.
Noch ein weiteres Zeichen der Fürsorge der Preens für ihre Vikarie hat sich erhalten. An der Nordwand des Altarchors hängt noch heute ein recht stattliches Sakramentshäuschen mit hübschen spätgotischen Schnitzereien, das jedenfalls aus dem 15.Jahrhundert stammt. Auch dieses trägt oben das Wappen der Preens, muß also von ihnen gestiftet sein. Da das andere ältere Sakramentshäuschen (mit der geschnitzten Tür), sich an der Ostwand neben dem Hauptaltar befindet, so muß dies neuere an der Nordwand des Chors hängende ursprünglich zu einem Altar gehört haben , der an der Nordwand stand. Und das muß der einzige nachweisliche Nebenaltar unserer Kirche, der Vikarien - Altar des Heiligen - Leichnams gewesen sein. Die Lage dieses Sakramentshäuschens gibt uns also die Möglichkeit, auch die Stelle festzustellen, an der dieser Altar gestanden hat. der Altar selbst ist zu evangelischer Zeit entfernt worden, aber das Sakramentshäuschen hängt als schmuck der Kirche da und erinnert daran, daß sich dort einstmals ein zweiter Altar befunden hat. Und noch ein anderes schönes Ausstattungsstück der Kirche stammt seinem Stil nach aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, die große Darstellung des Heilands am Kreuz mit Maria und Johannes neben sich, die heute an der Nordwand der Kirche hängt. Es ist dies seinem Stil nach ein sogenannter "Triumphkreuz", wie sie in den meisten größeren Kirchen damals über dem Aufgang zum Altarchor hingen. Dort hat auch unser großes Kreuz zweifellos zu katholischer Zeit gehangen. An die Nordwand der Kirche hat man es scheinbar versetzt, als zu evangelischer Zeit 1610 die neue Kanzel errichtet wurde, die ihm seinen alten Platz strittig machte. 1611 wird seine Wiederaufrichtung erwähnt, offenbar an der Nordwand, wo es noch heute hängt.Das große Kruzifix ist von besonderer Schönheit und Zartheit der Ausführung, wird auch von Kennern noch vielfach bewundert, und ist von einem nicht unbedeutenden Künstler geschaffen worden. Es ist höchstwahrscheinlich auch für die Kirche gestiftet worden, aber von wem, darüber finden sich keinerlei Aufzeichnungen, auch trägt es kein Stifterwappen oder sonstige Kennzeichen seiner Herkunft. So sind Stifter und Künstler dieses schönsten Schmuckes unserer Kirche leider unbekannt und werden es wohl auch immer bleiben.