II. Die ersten urkundlichen Erwähnungen Petschows
Urkundlich wird Petschow zum ersten Mal in einer
Urkunde unseres Pfarrarchivs erwähnt, die aus dem Jahr 1334 stammt,
aber in ihrem Text in getreuer wörtlicher Wiedergabe eine Urkunde
aus dem Jahr 1281 wiedergibt, an derer Zuverlässigkeit daher nicht
zu zweifeln ist. Diese Urkunde ist am 17.März 1281 in Rostock vom
Fürsten Waldemar von Rostock (regierte 1278 - 1282 +) dem Sohn und
Nachfolger Heinrich Borwin III. ausgestellt worden. Fürst Waldemar
beurkundet darin, daß er "nach reiflicher Überlegung und freien
Willen den Bürgern und Bauern, die ständige Einwohner des Dorfes
Petzekow sind, die ganze Feldmark und die Äcker, die an dies Dorf
grenzen, verkauft habe "zu freien gemeinsamen Besitz, sofern sie
ihre pflichtgemäßen Abgaben pünktlich leisten". Zwar wird die
Kirche in dieser Urkunde mit keinem Wort erwähnt, aber da der Fürst
die gesamte Feldmark "verkauft", so ist das Dorf ursprünglich sein
Besitz gewesen, und es kann daher keinen Zweifel unterliegen, daß
auch die Kirche dieses Dorfes, wie wir das schon annahmen, vom
Fürsten errichtetworden ist. Die deutschen Bewohner von Petschow,
damals schon seit 50 - 60 Jahren dort angesiedelt, waren
ursprünglich wohl nur als Pächter des fürstlichen Landes eingesetzt
worden. Der Fürst hält es aber jetzt, nachdem sie sich hier
eingearbeitet haben "nach reiflicher Überlegung" für richtig, ihnen
den Grund und Boden zu verkaufen und wie ausdrücklich bezeugt wird,
"zu freiem Eigentum zu überlassen". Dieses freie Eigentum aber soll
ein "gemeinsames" sein. Darin bestätigen sich die damaligen
Verhältnisse. Die Bauern wurden in der Kolonisationszeit meist
freie Bauern, die dem Fürsten wohl wie auch hier erwähnt, zu
bestimmten Abgaben verpflichtet waren, im übrigen aber in der
Nutzung ihrer Äcker ganz frei dastehen. Der hier betonte
"gemeinsame" Besitz aber spricht dafür, daß die Bewohnerschaft des
Dorfes eine geschlossene Gemeinschaft war, welche die einzelnen
Landstücke unter sich nach Belieben zu Bearbeitung verteilen
konnte. Auffallend ist noch, daß hier, und zwar 2 mal, in der
Urkunde ausdrücklich "Bürger und Bauern" (lateinisch cives et
coloni) von Petschow genannt werden. Das sieht fast so aus als ob
in Petschow damals nicht nur Bauern, sondern auch Handwerker und
Kaufleute angesetzt waren, daß also vom Fürsten vielleicht die
Entwicklung des stattlichen Kirchdorfes am großen See zu einer
Stadt geplant war. Mag Petschow damals vielleicht auch ein größerer
Ort, ein Flecken oder Städtchen gewesen sein, so verkümmerte dieser
Ansatz doch in späterer Zeit. Die nähe der großen Handelsstadt
Rostock war wohl auch der Entwicklung eines größeren Handelsplatzes
an dieser Stelle nicht günstig. So hat sich Petschow nicht zu einer
rechten Stadt entwickeln können, sondern tritt uns in späterer Zeit
immer nur als Baauerndorf entgegen,das aber zunächst ein freies
Bauerndorf war und nur dem Fürsten unterstand.
Die nächste Urkunde, die Petschow nennt, befindet sich nicht in
Petschow, sondern wird im Mecklenburgischem Urkundenbuch (Band VII
Nr. 4857) genannt und stammt aus dem Jahre 1327. Das Land Rostock
war damals nach dem Tode des letzten schwachen Rostocker Fürsten,
Waldemars Sohn Nikolaus des Kindes (+ 1314) , unter dem zeitweilig
sogar die Dänen im Lande hausten, wenn die bei Wismar residierende
Hauptlinie des Mecklenburger Fürstenhauses gefallen.
Der damals regierende, sehr tüchtige Mecklenburgische Fürst
Heinrich der Löwe beherrschte also seit 1314 auch das Land Rostock,
und muß ein gewisses Interesse für dieses neu erworbene Land gehabt
haben, denn im Jahre 1327 unternahm er eine Reise dorthin und hat
dabei auch Petschow besucht und sich wohl des Aufblühens dieses
Ortes erfreut, denn am 13.August datiert ist "Petzekow, am Tage
Hippolits, das heißt 13.August 1327" Bezug auf Petschow hat der
Inhalt der Urkunde leider nicht.
Unter dem Nachfolger des 1329 verstorbenen Heinrich des Löwen,
seinem Sohne Albrecht, ist die nächste Petschow betreffende Urkunde
ausgestellt. Dieser Fürst war 1317 geboren, kam mit 12 Jahren zur
Regierung, und stellte diese Urkunde am 14.Februar 1334 in Wismar
aus, zu einem Zeitpunkte also wo er noch nicht 17 Jahre alt, also
wohl noch unmündig war, so daß zu vermuten steht, daß er persönlich
damit wenig zu tun hat, sondern daß irgend welche, leider nicht
feststellbaren Persönlichkeiten in der vormunschaftlichen Regierung
ihre Ausstellung veranlaßten. Es ist dies die schon genannte
Urkunde von 1334, die die ältere Urkunde Waldemars vom Jahre 1281
in vollen Wortlaut wiedergibt und in vollem Umfang von neuem
bestätigt.
"Es ist unserer Wille" heißt es darin, "diesen Brief zu erneuern,
so ratifizieren und bestätigen wir den anwesenden alles oben darin
ausgesprochene". Als anwesende Zeugen werden darin mehrere Ritter,
die mit Petschow offenbar nichts zu tun haben und der Recktor der
Kirche zu Warnemünde, Gottschalk, genannt Wir ersehen aus dieser,
in Petschow erhaltenen Urkunde, daß Petschow damals, 1334,
jedenfalls noch ein freies Fürstliches Bauerndorf war, aber die
ausdrückliche Erneuerung der in der Urkunde von 1281
ausgesprochenen freien Rechte Petschower sieht darnach aus , als ob
diese Rechte damals angefochten waren. Dies führt auf die
Vermutung, daß die umwohnenden Ritter damals schon bestrebt waren,
das Bauerndorf unter ihre Herrschaft zu bringen, und die
ausdrückliche Erneuerung der Petschower Freiheitsrechte die
Petschower hiergegen schützen sollte.